Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Jens Peterssen, Am Lohagen 1, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Dienstleistungen im Bereich KI-Lösungen, Softwareentwicklung, Automatisierung, Content-Erstellung und verwandte Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich (Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gemäß § 14 BGB). Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Leistungen angeboten.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein konkretes Angebot des Auftragnehmers schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigt oder wenn beide Parteien einen schriftlichen Projektvertrag unterzeichnen.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Projektbeschreibung. Leistungen außerhalb dieses definierten Umfangs (sog. Change Requests) werden gesondert beauftragt und vergütet.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einsatz aktueller KI-Technologien. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Rankingverbesserung) wird nicht geschuldet; es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wird.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer und Drittdienste (z. B. KI-APIs) einzusetzen, sofern dies im Angebot angegeben ist oder der Auftraggeber nachträglich zustimmt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Verzögerungen, die auf fehlenden Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; der Auftragnehmer kann nach angemessener Nachfrist eine zusätzliche Aufwandsvergütung verlangen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung wird individuell im jeweiligen Angebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu Projektbeginn zu verlangen.
(4) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
§ 6 Rechte an erstellten Werken und Inhalten
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Texte, Bilder, Videos, Softwarecode u. Ä.) für den vereinbarten Verwendungszweck.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der erstellten Werke vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.
(3) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Materialien (Logos, Bilder, Texte) selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(4) KI-generierte Inhalte können je nach eingesetztem Modell und Rechtsordnung unterschiedlichen urheberrechtlichen Regelungen unterliegen. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Prüfung der Nutzbarkeit für seinen spezifischen Anwendungsfall.
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei Werkverträgen gilt: Der Auftragnehmer beseitigt Mängel, die dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden, innerhalb angemessener Frist kostenlos (Nacherfüllung).
(2) Als Mangel gilt ausschließlich eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Abweichungen von Erwartungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Leistungsumfangs sind, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
(3) Bei Dienstverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg wird nicht übernommen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf die Höhe der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Für Inhalte, die durch KI-Systeme generiert werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Projektaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung.
(2) Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. monatliche Betreuung) haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung um mehr als 30 Tage in Verzug ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers: Nachrodt-Wiblingwerde.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.